bbinsektenschutz gmbh Inhaber: Bruno Bösch Geschäftsführer: Bruno Bösch
1. Geltungsbereich Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäfte der bbinsektenschutz GmbH, soweit nichts anderes vereinbart ist. Mit der Erteilung des Auftrages erkennt der Käufer die nachstehenden Bedingungen an. Die Einkaufsbedingungen des Käufers verpflichten uns nicht, auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen. Es gelten ausschliesslich unsere Geschäftsbedingungen, selbst wenn die Bestellung des Käufers anders lautende Einschränkungen oder Zusätze enthält. 2. Verbindlichkeit Bei Bestellungen über das Internet wird ein Vertrag zwischen dem Besteller und bbinsektenschutz GmbH geschlossen, wenn bbinsektenschutz GmbH die Bestellung annimmt. Dies geschieht durch die Zusendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail. Die Zusendung einer Bestellbestätigung ist grundsätzlich keine Annahmerklärung, sondern dient ausschliesslich der Bestätigung des Eingangs Ihrer Bestellung. Bei offenkundigen Schreib-, Druck- und Rechenfehlern ist die bbinsektenschutz GmbH zum Rücktritt berechtigt, es sei denn der Vertragspartner ist gewillt, den Vertrag zu den Bedingungen anzunehmen, die offenkundig gemeint waren. Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen. 3. Liefer- und Leistungsumfang Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Verkäufers. Dies gilt auch dann, wenn wir eigene Transportmittel verwenden. Verpackung und Versandweg wählen wir nach den jeweiligen Erfordernissen aus. Mehrkosten, die aufgrund besonderer Wünsche für Verpackung oder Versand (z.B. Eilversand) entstehen, werden gesondert in Rechnung gestellt. Werden wir an der Erfüllung unserer Verpflichtung durch unvorhersehbare Umstände gehindert, verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang, wenn uns die Lieferung oder Leistung nicht unmöglich wird. Unvorhersehbare Umstände sind z.B. Betriebsstörungen, Beförderungsschwierigkeiten, gleichgültig, ob sie in unserem Werk, bei unseren Lieferanten oder bei dem betroffenen Transportunternehmen eingetreten sind. Wird uns durch die vorgenannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich, werden wir von der Verpflichtung frei. Auch im Falle von Streik und Aussperrung verlängert sich, wenn die Lieferung oder Leistung nicht unmöglich wird, die Lieferfrist in angemessenem Umfang; wenn uns die Lieferung oder Leistung unmöglich wird, werden wir von der Lieferverpflichtung frei. Unsere Lieferpflicht ruht, solange der Käufer mit einer Zahlung im Rückstand ist. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Kunden nicht zumutbar. Sollten die Frachtkosten einer Warensendung die Frachtpauschalen nachweislich übersteigen, behält sich die bbinsektenschutz GmbH vor, die Mehrkosten an den Besteller weiterzugeben. Bei Bestellungen aus dem Ausland können unter Umständen zusätzlich Zollkosten oder Einfuhrgebühren im Bestimmungsland anfallen. Derartige Kosten gehen zu Ihren Lasten; wir haben keinen Einfluss auf die Gebühren und ihre Höhe. 4. Liefer- und Leistungszeit Liefertermine oder -fristen, sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich oder fernschriftlich bestätigt werden. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben oder uns in Verzug befinden, ist unsere Haftung für jede vollendete Woche des Verzuges auf ein halbes Prozent des Rechnungswertes (ohne MwSt.) der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen, insgesamt jedoch auf höchstens fünf Prozent des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen beschränkt. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht unsererseits auf grober Fahrlässigkeit. 5. Materialvorbehalte Geringfügige bzw. unerhebliche Abweichungen in Bezug auf Farbe, Materialstärke und Ausführung behalten wir uns vor. Unsere Angaben zum Liefer- und Leistungsgegenstand sind Beschreibungen, bzw. Kennzeichnungen und keine zugesicherten Eigenschaften. 6. Gefahrübergang Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. 7. Gewährleistung Bei Streckengeschäften oder bei Ware, die nicht an uns direkt ausgeliefert wird, sind wir nicht verpflichtet, unsererseits die Ware einer eingehenden Mängel- oder Vollständigkeitsprüfung zu unterziehen. Unsere Rüge gilt deswegen noch als rechtzeitig, wenn unser Abnehmer uns gegenüber unverzüglich gerügt hat und von uns diese Rüge unverzüglich an unseren Lieferanten weitergegeben worden ist. Jegliche Rügen haben unverzüglich und schriftlich zu erfolgen. Abnehmer in diesem Sinne ist unser Endkunde und nicht bereits der Frachtführer, Spediteur oder sonstiger Erfüllungsgehilfe 8. Eigentumsvorbehalt Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Käufer ist allerdings berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemässen Geschäftsbetrieb weiter zu veräussern. Für den Fall der Weiterveräusserung tritt der Käufer sämtliche Forderungen wegen des Weiterverkaufs an uns sicherungshalber ab. Bei Zugriff von Dritten auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser Eigentum hingewiesen und uns über den Vorgang unverzüglich benachrichtigen. 9. Zahlung Die Lieferung der Ware erfolgt gegen Vorauskasse, es sei denn eine andere Zahlungsmodalität ist zwischen den Vertragsparteien ausdrücklich vereinbart worden. Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen sofort, spätestens aber innerhalb von zehn (10) Tagen auszugleichen. Skontoabzug ist nur zulässig, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. 10. Gerichtsstand Es gilt Schweizerisches Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist Neu St. Johann. bbinsektenschutz GmbH ist berechtigt, auch im allgemeinen Gerichtsstand des Bestellers zu klagen. 11. Datenschutz 12. Haftung 13. Urheberrecht 14. Pflichtangaben und technische Informationen für Akkus oder Batterien Ihre Rückgabepflicht als Verbraucher:Batterien und Akkus gehören nicht in den Hausmüll. Seit 1998 verpflichtet die Batterieverordnung alle Bürgerinnen und Bürger, verbrauchte Batterien und Akkus ausschliesslich über den Handel oder die speziell dafür eingerichteten Sammelstellen zu entsorgen. Falls Sie Ihre Batterien und Akkus an uns zurücksenden möchten, achten Sie bitte darauf, dass die Sendung ausreichend frankiert ist. Batterien oder Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet.In der Nähe zum Mülltonnensymbol befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes. Diese Zeichen finden Sie auf schadstoffhaltigen Batterien und Akkus:Pb=Batterie/Akku enthält BleiCd=Batterie/Akku enthält CadmiumHg=Batterie/Akku enthält Quecksilber 15. Sonstiges 16. Salvatorische Klausel 17. Rücktrittsrecht |
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der bbinsektenschutz GmbH
Hauptsitz
Schweiz
bbinsektenschutz gmbh
Toggenburgerstrasse 30
CH-9652 Neu St. Johann
Tel. 071 912 31 10
Hauptsitz Fürstentum
Liechtenstein
BBinsektenschutz Anstalt
Ober Au 28
FL-9487 Gamprin/Bendern
Tel. +423 230 31 10
Filiale
Tessin TI
bbinsektenschutz gmbh
CH-Tessin TI
Tel. 071 912 31 10